AKTUELLES AUS DER RECHTSPRECHUNG

BGH-Pressemitteilungen

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 24/23 am 5. Dezember 2024, 11.30 Uhr, Saal N 004 (Amtshaftungsansprüche bei öffentlicher Warnung des Verbraucherschutzministeriums vor dem Verzehr von Schinken- und Wurstprodukten eines bestimmten Herstellers) (Fr, 08 Nov 2024)
Pressemitteilung 212/24 vom 08.11.2024
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Verhandlungstermin am 4. Februar 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal E 101 - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23 - (Wirksamkeit von Klauseln über Verwahrentgelte auf Sichteinlagen und auf Spareinlagen) (Wed, 06 Nov 2024)
Pressemitteilung 211/24 vom 06.11.2024
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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung nach Messerattacke in Herten (Wed, 06 Nov 2024)
Pressemitteilung 210/24 vom 06.11.2024
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Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe in der Strafsache 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen) Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger (Tue, 05 Nov 2024)
Pressemitteilung 209/24 vom 05.11.2024
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Verhandlungstermin am 11. Februar 2025 um 10.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen KZR 74/23 (Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder gegen das Unternehmen) (Thu, 31 Oct 2024)
Pressemitteilung 208/24 vom 31.10.2024
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Verhandlungstermin am 28. Januar 2025 um 10.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen KVB 61/23 (überragende marktübergreifende Bedeutung von Apple) (Thu, 31 Oct 2024)
Pressemitteilung 207/24 vom 31.10.2024
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Bundesgerichtshof bestimmt Leitentscheidungsverfahren in dem sog. Scraping-Komplex (Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook) (Thu, 31 Oct 2024)
Pressemitteilung 206/24 vom 31.10.2024
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Kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Online-Portal des Landkreises verstößt gegen Gebot der Staatsferne der Presse (Thu, 24 Oct 2024)
Pressemitteilung 205/24 vom 24.10.2024
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Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne (Wed, 23 Oct 2024)
Pressemitteilung 204/24 vom 23.10.2024
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Revisionshauptverhandlung am 6. Februar 2025, 9.30 Uhr im Verfahren 3 StR 173/24 (Komplex Lina E.) (Thu, 17 Oct 2024)
Pressemitteilung 203/24 vom 17.10.2024
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Verurteilung im Strafprozess wegen des Kirchenbrandes in Großröhrsdorf rechtskräftig (Thu, 17 Oct 2024)
Pressemitteilung 202/24 vom 17.10.2024
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Verurteilung eines zweifachen Mörders rechtskräftig (Thu, 17 Oct 2024)
Pressemitteilung 201/24 vom 17.10.2024
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Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf (Thu, 17 Oct 2024)
Pressemitteilung 200/24 vom 17.10.2024
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Verhandlungstermin am 23. Januar 2025 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19 (Vertrieb von Arzneimitteln über Internet- Verkaufsplattformen) (Wed, 16 Oct 2024)
Pressemitteilung 199/24 vom 16.10.2024
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Verhandlungstermin am 23. Januar 2025 um 10.00 Uhr in Sachen I ZR 138/24 (Vereinbarung über den Maklerlohn) (Wed, 16 Oct 2024)
Pressemitteilung 198/24 vom 16.10.2024
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Urteil wegen Mordes an einer 15-Jährigen im Jahr 1986 in Lindenfels rechtskräftig (Wed, 16 Oct 2024)
Pressemitteilung 197/24 vom 16.10.2024
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Verhandlungstermin am 23. Januar 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 32/24 (maklerrechtliche Einordnung als Einfamilienhaus) (Wed, 16 Oct 2024)
Pressemitteilung 196/24 vom 16.10.2024
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Neuer Verhandlungstermin am Montag, den 11. November 2024 um 14.00 Uhr in den sog. Scraping-Verfahren (Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook) in Sachen VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24 (Thu, 10 Oct 2024)
Pressemitteilung 195/24 vom 10.10.2024
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Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "Hautfreundlich" ist unzulässig (Thu, 10 Oct 2024)
Pressemitteilung 194/24 vom 10.10.2024
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Verhandlungstermin am 9. Januar 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24 (Zum Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen) (Wed, 09 Oct 2024)
Pressemitteilung 193/24 vom 09.10.2024
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Manuel Neuer - Entgeltfortzahlung geschuldet? Profisportler haben mit ihren Vereinen auch ganz "normale" Arbeitsverträge geschlossen und damit im Krankheitsfalle auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - so das Bundesarbeitsgericht schon seit 1998, auch wenn die Gehälter der Profisportler oft deutlich höher liegen.

Aber: ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG kann versagt werden,  wenn der Arbeitnehmer verschuldet die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Gerichtliche Maßstäbe, wann dies der Fall sein kann, gibt es - so z.B. wenn  der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen die von ihm in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstieß und dadurch bedingt der Ausfall mit entsprechender Schadensfolge immens groß ist. Aber was ist darunter zu verstehen, Hochseesegeln, Kitesurfen, Skifahren und -springen, Snowboarden, Drachenfliegen, Kickboxen? Die Rechtsprechung ist hier noch sehr dünn, Kickboxen gilt als besonders gefährlich, Skifahren und Skispringen bislang noch nicht. Aber was bedeutet dies für den Ausfall von Manuel Neuer, der als Torwart des FC Bayern München einerseits natürlich "normaler" Arbeitnehmer ist, andererseits auch eine herausragende Stellung in der Arbeitnehmerschaft, eben der Fußballmannschaft des FC Bayern München hat. Sein prognostizierter Ausfall von geschätzt 6 Monate trifft den FC Bayern schwer - nicht nur, weil für teueres Geld ein Ersatztorwart eingekauft werden musste.

 

Wie baut ein Profisportverein hier vor? Können in Standardverträgen des Deutschen Fußballbunds Regeln zum Privatleben aufgenommen werden? Darf in die private Lebensführung eingegriffen werden, was die Freizeitgestaltung, die Ernährungsgewohnheiten, das Reiseverhalten betrifft? Darf Sport wie z.B. Kitesurfen oder Skitourengehen abseits der Pisten, Alkohol- und Nikotinkonsum, Reisen in ein Krisengebiet,  verboten werden?

Grundsätzlich gilt, dass das Privatleben eines Arbeitnehmers, egal ob Profisportler oder Verkäuferin für den Arbeitgeber tabu ist. Aber kann vertraglich ein Ausschluss bestimmter Aktivitäten in der Freizeit untersagt werden? Nein -  bei normalen Arbeitsverhältnissen nicht, aber bei Profisportlern könnte durchaus abgewägt werden, Argumente könnten sein: wie ist die Vertretungsregelung, welche Konsequenz für den Arbeitgeber hat eine Verletzung, welche Konsequenzen in seiner persönlichen Freiheit hat ein Arbeitnehmer bei der Untersagung bestimmter Aktivitäten?

Bislang gibt es hierzu keine klarstellende Rechtsprechung, sicherlich helfen Musterverträge nicht weiter, wenn einschränkende Regelungen nicht ganz spezifisch auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Ganz individuelle Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden, sind sicherlich unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers möglich und damit zulässig.

 

 

DIES UND DAS

Gesetzesänderungen

Das Reiserecht wurde zum 01.07.2018 neu gefasst, Reisestornierungen aufgrund der Corona-Pandemie dürfen derzeit noch nicht dazu führen, dass statt einer Rückerstattung nur ein Gutschein angeboten wird. Eine Gutscheinlösung für solche Reiseverträge rückwirkend zu vereinbaren steht im Widerspruch zum Verbraucherschutz.

 

Die Schadensersatzklage eines VW Eigentümers gegen VW war überwiegend erfolgreich, allerdings musste der Kläger durch sämtliche Instanzen, letztendlich sprach ihm der BGH am 25.05.2020 in einem verkündeten Urteil Schadensersatz zu, allerdings muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen km anrechnen lassen

 

Im Mietrecht traten Änderungen zum 01.01.2019 in Kraft. Bedeutsam ist der Auskunftsanspruch eines Mieters über die bisher verlangte Miete einer Wohnung.

 

Das Musterfeststellungsverfahren wird von einer Vielzahl von Verbrauchern angenommen, Stand 28.12.2018 haben sich wohl schon ca. 30.000 Verbraucher in das Klageregister eintragen lassen, um gegen den VW Konzern im Rahmen einer Musterfeststellungsklage, die erst seit dem Jahre 2018 in Deutschland möglich ist, vorzugehen, da hier Verjährungseintritt zum 31.12.2018 drohte. Nähere Informationen können Sie gerne erhalten. 

 

 

 

Der BGH hat im Februar 2018 ein wegweisendes Urteil im Werkvertragsrecht gesprochen. Erschwert wird nun die Durchsetzung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Architektenhaftung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.

 

 

 

 

 

 

Interessant?

Sportrecht und Arbeitsrecht

Neuer - Entgeltfortzahlung geschuldet? Profisportler haben mit ihren Vereinen auch ganz "normale" Arbeitsverträge geschlossen und damit im Krankheitsfalle auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - so das Bundesarbeitsgericht schon seit 1998, auch wenn die Gehälter der Profisportler oft deutlich höher liegen.

Aber: ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG kann versagt werden,  wenn der Arbeitnehmer verschuldet die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Gerichtliche Maßstäbe, wann dies der Fall sein kann, gibt es - so z.B. wenn  der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen die von ihm in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstieß und dadurch bedingt der Ausfall mit entsprechender Schadensfolge immens groß ist. Aber was ist darunter zu verstehen, Hochseesegeln, Kitesurfen, Skifahren und -springen, Snowboarden, Drachenfliegen, Kickboxen? Die Rechtsprechung ist hier noch sehr dünn, Kickboxen gilt als besonders gefährlich, Skifahren und Skispringen bislang noch nicht. Aber was bedeutet dies für den Ausfall von Manuel Neuer, der als Torwart des FC Bayern München einerseits natürlich "normaler" Arbeitnehmer ist, andererseits auch eine herausragende Stellung in der Arbeitnehmerschaft, eben der Fußballmannschaft des FC Bayern München hat. Sein prognostizierter Ausfall von geschätzt 6 Monate trifft den FC Bayern schwer - nicht nur, weil für teueres Geld ein Ersatztorwart eingekauft werden musste.

 

Wie baut ein Profisportverein hier vor? Können in Standardverträgen des Deutschen Fußballbunds Regeln zum Privatleben aufgenommen werden? Darf in die private Lebensführung eingegriffen werden, was die Freizeitgestaltung, die Ernährungsgewohnheiten, das Reiseverhalten betrifft? Darf Sport wie z.B. Kitesurfen oder Skitourengehen abseits der Pisten, Alkohol- und Nikotinkonsum, Reisen in ein Krisengebiet,  verboten werden?

Grundsätzlich gilt, dass das Privatleben eines Arbeitnehmers, egal ob Profisportler oder Verkäuferin für den Arbeitgeber tabu ist. Aber kann vertraglich ein Ausschluss bestimmter Aktivitäten in der Freizeit untersagt werden? Nein -  bei normalen Arbeitsverhältnissen nicht, aber bei Profisportlern könnte durchaus abgewägt werden, Argumente könnten sein: wie ist die Vertretungsregelung, welche Konsequenz für den Arbeitgeber hat eine Verletzung, welche Konsequenzen in seiner persönlichen Freiheit hat ein Arbeitnehmer bei der Untersagung bestimmter Aktivitäten?

Bislang gibt es hierzu keine klarstellende Rechtsprechung, sicherlich helfen Musterverträge nicht weiter, wenn einschränkende Regelungen nicht ganz spezifisch auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Ganz individuelle Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden, sind sicherlich unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers möglich und damit zulässig.

 

 

Mietrecht, Insolvenzrecht:

Die Corona Pandemie führte zu einigen befristet geltenden Gesetzesänderungen, so war aufgrund durch die Corona-Krise bedingten Zahlungsverzuges eine vermieterseitige Kündigung bis zum 30.06.2020 ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages war ebenfalls bei bestimmten Gegebenheiten befristet ausgesetzt.

 

Mi

09

Jan

2019

Arbeitsrecht

Mi

09

Jan

2019

Bankfachklasse

Erneut ist auch im Jahr 2018 Frau Scherf als Autorin  in mehreren Ausgaben des  Magazins  "Bankfachklasse" mit Fachbeiträgen vertreten, und zwar zu den Themenbereichen Erbschein, Auskunfteien und Bürgschaften.

Mi

21

Jan

2015

Mediation

Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart  zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr  darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft  zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht  mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

Mo

28

Jul

2014

Bankrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 147/12 entschieden, dass Banken Innenprovisionen bei Geldanlagen den Kunden gegenüber auf jeden Fall mit Wirkung für Anlagen ab dem 01.08.2014 offenlegen müssen. Ab diesem Stichtage können sich Banken nicht mehr darauf berufen, von dieser Rechtsprechung keine Kenntnis gehabt zu haben. Bankkunden erfahren demnach zukünftig die Provisionen, die die Banken für Geldanlagen erhalten.

Fr

11

Jan

2013

Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10

Mi

05

Dez

2012

Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012

Di

04

Dez

2012

Arbeitsrecht

Klassenfahrten kosten auch Geld für die begleitenden Lehrer. Deshalb verlangen einige Bundesländer von ihren angestellten und beamteten Lehrern Erklärungen, mit welchen die an der Fahrt teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Diese gängige Praxis ist treuwidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Entscheidung vom 16.10.2012. BAG 9 AZR 183/11

 

Bankrecht:

Der BGH hat sich nun abschließend verbraucherfreundlich zu Bearbeitungskosten bei Verbraucherkreditverträgen geäußert, in der Regel sind solche durch AGB auf den Kunden übergewälzte Kostenvereinbarungen unwirksam und der Kunde hat einen Anspruch auf Rückerstattung, die jeweilige Norm, die Berechnung und  Verjährungsfragen müssen gesondert pro Einzelfall geprüft werden. 

 

Widerrufsbelehrung: Nach einer von der Verbraucherzentrale Hamburg gemachten Schätzung sind die Mehrzahl aller in Immobilienkrediten ausformulierten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, so dass - die Prüfung muss aber detailliert anhand der Vertragsunterlagen pro Einzelfall erfolgen - die Bankkunden als Verbraucher möglicherweise einen Widerruf erklären können und sich so von Verträgen aus Hochzinsphasen lösen können.  





 

Mi

09

Jan

2019

Arbeitsrecht

Mi

09

Jan

2019

Bankfachklasse

Erneut ist auch im Jahr 2018 Frau Scherf als Autorin  in mehreren Ausgaben des  Magazins  "Bankfachklasse" mit Fachbeiträgen vertreten, und zwar zu den Themenbereichen Erbschein, Auskunfteien und Bürgschaften.

Mi

21

Jan

2015

Mediation

Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart  zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr  darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft  zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht  mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

Mo

28

Jul

2014

Bankrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 147/12 entschieden, dass Banken Innenprovisionen bei Geldanlagen den Kunden gegenüber auf jeden Fall mit Wirkung für Anlagen ab dem 01.08.2014 offenlegen müssen. Ab diesem Stichtage können sich Banken nicht mehr darauf berufen, von dieser Rechtsprechung keine Kenntnis gehabt zu haben. Bankkunden erfahren demnach zukünftig die Provisionen, die die Banken für Geldanlagen erhalten.

Fr

11

Jan

2013

Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10

Mi

05

Dez

2012

Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012

Di

04

Dez

2012

Arbeitsrecht

Klassenfahrten kosten auch Geld für die begleitenden Lehrer. Deshalb verlangen einige Bundesländer von ihren angestellten und beamteten Lehrern Erklärungen, mit welchen die an der Fahrt teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Diese gängige Praxis ist treuwidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Entscheidung vom 16.10.2012. BAG 9 AZR 183/11

Di

04

Dez

2012

Arbeitsrecht

Klassenfahrten kosten auch Geld für die begleitenden Lehrer. Deshalb verlangen einige Bundesländer von ihren angestellten und beamteten Lehrern Erklärungen, mit welchen die an der Fahrt teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Diese gängige Praxis ist treuwidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Entscheidung vom 16.10.2012. BAG 9 AZR 183/11

Mi

05

Dez

2012

Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012

Fr

11

Jan

2013

Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10

Mo

28

Jul

2014

Bankrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 147/12 entschieden, dass Banken Innenprovisionen bei Geldanlagen den Kunden gegenüber auf jeden Fall mit Wirkung für Anlagen ab dem 01.08.2014 offenlegen müssen. Ab diesem Stichtage können sich Banken nicht mehr darauf berufen, von dieser Rechtsprechung keine Kenntnis gehabt zu haben. Bankkunden erfahren demnach zukünftig die Provisionen, die die Banken für Geldanlagen erhalten.

Mi

21

Jan

2015

Mediation

Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart  zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr  darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft  zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht  mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

Mi

09

Jan

2019

Bankfachklasse

Erneut ist auch im Jahr 2018 Frau Scherf als Autorin  in mehreren Ausgaben des  Magazins  "Bankfachklasse" mit Fachbeiträgen vertreten, und zwar zu den Themenbereichen Erbschein, Auskunfteien und Bürgschaften.

Mi

09

Jan

2019

Arbeitsrecht