Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.