Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10