Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012